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Rechtsanwältin Irina Gencheva verfügt über vielfältige Berufserfahrungen in den nachfolgenden Bereichen:
- Handels- und Gesellschaftsrecht, insbesondere mit internationaler Beteiligung, Vertragsgestaltung;
- Immobilien- und Baurecht;
- Verwaltungsrecht, Personenstand und Status natürlicher und juristischer Personen;
- Schutzmarken und geistiges Eigentum;
- Familien- und Erbrecht mit internationalen Bezügen;
- einstweilige Maßnahmen und Prozessvertretung;
- Außergerichtliche Lösung von Streitigkeiten.
Sie ist zugelassen als Patentanwältin sowie tätig als Beraterin internationaler Mandanten in den Problembereichen der Wirtschaftskriminalität und Fragen der Einhaltung von Firmenregeln (corporate compliance).
Sie ist mit der rechtlichen Begleitung von bulgarischen und internationalen Firmen beauftragt, welche auf verschiedenen Gebieten einschließlich Warenvertrieb und Forderungseinziehung tätig sind.
Rechtsanwältin Dr.Irina Gencheva hat die „Kliment Ohridksi“ Universität in Sofia als Magisterin in Jura abgeschlossen und an der „Friedrich-Alexander-Universität“, Erlangen-Nürnberg mit einer wissenschaftlichen Arbeit im Zivilprozessrecht promoviert.
In den Neunziger Jahren war sie als interne juristische Beraterin für Privatunternehmen tätig. Neben diesen Berufserfahrungen hat sie als juristische Beraterin für mehrere EU-Projekte im Bereich der Justiz und Inneres gearbeitet und europäische Experten juristisch unterstützt, auch über vergleichsrechtliche Fragen. Sie ist Mitglied der Anwaltskammer in Sofia seit 2002.
Veröffentlichungen:
- Übersetzung der bulgarischen Strafprozessordnung (NPK) ins Deutsche mit einleitender Darstellung der Rechtsentwicklung, 2006, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht.
- Dissertation zum Thema „Das Prioritätsprinzip beim einstweiligen Rechtsschutz im deutschen und im bulgarischen Recht“, Berliner Wissenschaftsverlag, 2011.
- Die bulgarische StPO vor dem Hintergrund der europäischen Gesetzgebungstendenzen, „Obshtestvo i pravo”, Sofia, 2/2012.
- Das Prioritätsprinzip in der Einzelzwangsvollstreckung, „Obshtestvo i pravo”, Sofia, 8/2014.
Arbeitssprachen: Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Französisch und Russisch.
